Sie befinden sich hier: Startseite > Bürgerservice > Behördenwegweiser
| A| A
Am Ende des Jahres hat die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber Lohnzettel für alle Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer auszustellen, die sämtliche Lohnzahlungen des vergangenen Kalenderjahres aufweisen.
Das Übermitteln der Jahreslohnzettel (→ USP) an das zuständige Betriebsfinanzamt hat grundsätzlich elektronisch (Formular L16) zu erfolgen.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Im Anger Nr. 1
2280 Glinzendorf
02248/25 85
gemeinde@glinzendorf.gv.at